Newsletter der LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz

LSV RLP im Mai/Juni 2019

Bericht von der 74. LSK in der Jugendherberge Trier

Die 74. LSK ist nun leider vorbei.
Sie fand vom 17.-19. Mai in der Jugendherberge Trier statt.
Dieses Mal war es eine Konzept-LSK, auf der wir Konzepte zur Umsetzung unserer Beschlüsse in Kleingruppen erarbeitet haben. Die Kleingruppen Umwelt/Nachhaltigkeit, Inklusion, kostenlose Bildung, Noten und Wahlalter haben in konstruktiver Gruppenarbeit sehr gute Konzepte erarbeitet, welche die Funktionär*innen im realistischen Maße umsetzen werden.

Ebenfalls hatten wir zahlreiche interessante Workshops zu den Themen „How to roadtrip“, Nachhaltigkeit und Umwelt, Demotraining, Schüler*innenrechte und Gendergerechte Sprache, an denen alle Teilnehmer*innen mit viel Spaß und Freude teilgenommen haben.

Diese LSK war aber nicht nur eine Konzept- sondern auch eine Wahl-LSK, wodurch wir nun zwei neue Vorstandsmitglieder begrüßen dürfen.

Wir danken euch für die tolle und erfolgreiche LSK und freuen uns, euch vom 29.11.-01.12.2019 in Pirmasens bei der 75. LSK wiederzusehen!

Ein kurzes Youtube-Video von der 74. LSK findet ihr hier: https://youtu.be/6NNEw8y1XN0

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Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Viele Jugendliche haben in diesem Frühjahr mit der Abiturprüfung ihre Schulzeit beendet. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Aber auch wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich,  weil beispielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare (zum Beispiel Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen unter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 erreichbar.

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Online-Hilfe für sich selbstverletzende Jugendliche

Sehr geehrte Damen und Herren,

gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben wir an der Universitätsklinik Heidelberg eine kostenlose Online-Hilfe für sich selbstverletzende Jugendliche und junge Erwachsene entwickelt.

Studien zeigen, dass jeder dritte Jugendliche Erfahrungen mit Selbstverletzung hat. Somit stellt diese gerade in unserer Zielgruppe ein weit verbreitetes gesundheitsgefährdendes Phänomen dar.  Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zählt selbstverletzendes Verhalten sogar zu den Top 5 Gesundheitsrisiken für Jugendliche. Denn trotz ernstzunehmender medizinischer Risiken und eines hohen psychischen Leidensdrucks suchen nur wenige Betroffene Hilfe. Hinzu kommen ebenfalls lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz.

Wir vom Universitätsklinikum Heidelberg haben daher eine niedrigschwellige Internet-basierte  Online-Hilfe für sich selbst verletzende Jugendliche und junge Erwachsene entwickelt, die auf einem bereits evaluierten Therapiemanual basiert. Diese stellen wir vollkommen kostenlos zur Verfügung. Durch den Online-Charakter können Jugendliche auch in entlegenen Regionen Deutschlands, die nur schwer Zugang zu spezifischer Hilfe haben, erreicht und lange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz umgangen werden.

Um die Wirksamkeit der Intervention zu überprüfen, haben Teilnehmer im Rahmen unserer Studie entweder Zugriff auf seriöse Informationen zum Thema Selbstverletzung oder zusätzlich über die Online-Intervention die Möglichkeit, Übungsmaterialien, Beratung per Chat oder Telefon und vieles mehr zu nutzen. Es besteht zudem die Option für Teilnehmer, lediglich Fragebögen auszufüllen.

Weitere Informationen unter: https://star-projekt.de/

Direkt zum Online-Fragebogen: https://star.psyres.de/screening

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Mitwirkung beim zweiten Kinderrechte-Report

Online-Befragung bis 30. Juni

Eure Rechte - Eure Meinung! Kinder und Jugendliche beteiligen sich aktiv an der Berichterstattung an die Vereinten Nationen.

Der Kinderrechtereport ist ein Mitmachprojekt der National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Dafür wollen wir Eure Meinung hören. Also macht mit und sagt uns, wie es um die Kinderrechte in Deutschland steht!

Derzeit sind alle Kinder und Jugendlichen eingeladen am Kinderrechte-Report mitzuwirken, indem sie einen Fragebogen ausfüllen. Es geht um die persönliche Einschätzung der Kinder und Jugendlichen zum Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Sie sollen anhand der Fragebögen (analog oder digital) ihre Meinung dazu äußern. Die Ergebnisse werden im zweiten Kinderrechte-Report berücksichtigt.

Es gibt einen Fragebogen für Kinder (7-12 Jahre) und einen für Jugendliche (13-17 Jahre). Deadline für das Ausfüllen ist der 30. Juni 2019!

Nähere Informationen: https://www.kinderrechtereport.de/

Direkt zum Fragebogen: https://surveys.questionpro.eu/a/TakeSurvey?tt=0NAvmLA2AMg41XrSuBk1ew%3D%3D

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Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

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Mitwirkung beim zweiten Kinderrechte-Report

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