Jugendforscher plädiert für Wahlrecht ab 16 Jahren
ddp-Hintergrundinfos zum Wahlrecht ab 16
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(ddp-Interview)
Jugendforscher plädiert für Wahlrecht ab 16 Jahren
Bielefeld/Mainz (ddp-rps). Eine mögliche Senkung des Wahlalters bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz wird aus den Reihen der Jugendforscher befürwortet. Die Jugendlichen seien heutzutage schon sehr viel weiter entwickelt als in der Vergangenheit, sagte der Leiter des Zentrums für Kinder- und Jugendforschung an der Uni Bielefeld, Klaus Hurrelmann, der Nachrichtenagentur ddp. Außerdem spreche auch die zunehmende Überalterung der Bevölkerung dafür, das Wahlalter zu senken. Die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz wollte am Montag eine Kampagne für ein Kommunalwahlrecht ab 16 Jahren vorstellen.
Eines der Hauptargumente für ein Wahlrecht ab 16 Jahren sieht Hurrelmann darin, dass sich der Eintritt des Jugendalters und damit auch die «politische Urteilsfähigkeit» der Jugendlichen immer weiter nach vorn verschiebe. Außerdem wäre angesichts der demografischen Entwicklung eine Senkung des Wahlalters «auch mit Blick auf die Generationenrepräsentanz hilfreich», betonte er.
Die niedrige Wahlbeteiligung der 16- bis 18-Jährigen etwa in Niedersachsen, das 1996 als erstes Bundesland das Wahlalter bei Kommunalwahlen gesenkt hatte, stellt Hurrelmanns Ansicht nach kein schlüssiges Gegenargument dar. Zum einen habe der Anteil der jüngsten Wähler noch immer über dem der nächsten Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen gelegen, zum anderen sei das Sinken der Wahlbeteiligung ein Trend, der in allen Bevölkerungsgruppen zu beobachten sei.
Nach Ansicht Hurrelmanns sollte man sogar über eine noch weitere Senkung etwa auf 14 Jahre diskutieren sowie über eine Ausdehnung auf die Landes- und Bundesebene. Selbst das passive Wahlrecht für Jugendliche hält der Forscher für denkbar.
ddp/mfl/sam
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Stärkung der Demokratie - Wahlrecht ab 16 und Volksinitiative
Mainz (ddp-rps). Fünf deutsche Bundesländer haben bislang das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren eingeführt: Damit können in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Jugendliche ab diesem Alter Jahren ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. Das passive Wahlrecht, also sich selbst zu Wahl stellen, ist aber auch in diesen Bundesländern weiterhin erst ab 18 Jahren möglich.
Eine Volksinitiative ist in der Verfassung des Landes
Rheinland-Pfalz laut Artikel 108a als Instrument vorgesehen, um den Landtag «mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen». Dafür müssen innerhalb eines Jahres mindestens 30 000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger gesammelt werden. Diese werden dann beim Präsidenten des Landtags eingereicht. Das Parlament muss sich dann innerhalb von drei Monaten mit dem Gegenstand der Volksinitiative befassen. Stimmt der Landtag dem Gegenstand der Volksinitiative innerhalb dieser Frist nicht zu, kann die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt werden.
Die Volksinitiative «Wahlrecht ab 16» ist die erste in Rheinland-Pfalz. Bis zur Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz am 16. Juni 2004 strebt die Initiative an, 25 000 Unterschriften zu sammeln.