Verfassungsbeschwerde gegen Schulgesetzänderung wird am 19.01.04 eingereicht
Die LSV lädt ein zur Pressekonferenz aus Anlass der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen den § 1c Schulgesetz („Unterrichtung der Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler“) am
Montag, den 19. Januar 2004, um 11.00 Uhr
im DGB-Haus, Kaiserstraße 26-30, in Mainz
Großer Sitzungssaal (Erdgeschoss)
Die Unterstützer der Verfassungsbeschwerde sind neben der LandesschülerInnenvertretung Gymnasien/Gesamtschulen (LSV) die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Rheinland-Pfalz (GEW), die Junge Union, die Jungsozialisten, das Grüne Jugendbündnis, die JungdemokratInnen/Junge Linke, die DGB-Jugend Rheinland-Pfalz und die PDS Rheinland-Pfalz.
Der bei der Novellierung des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes im Februar 2003 aufgenommene § 1c verpflichtet die Schule, an die ehemaligen Sorgeberechtigten von volljährigen Schülerinnen und Schülern Informationen auch ohne die Zustimmung der Betroffenen weiterzugeben. Mit dieser Schulgesetzänderung glaubt das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend angemessen auf den Amoklauf von Erfurt zu reagieren.
Die Organisatoren der Verfassungsbeschwerde gehen demgegenüber davon aus, dass diese Gesetzesänderung gegen das Grundgesetz verstößt und verfassungswidrig ist (Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines jeden volljährigen Menschen).
An der Pressekonferenz nehmen die Klägerin sowie ihr rechtlicher Vertreter, Herr Rechtsanwalt Eberhard Kunz, persönlich teil. Auch Vertreter der unterstützenden Organisationen sind anwesend.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Tilman Boehlkau (Sprecher der Organisatoren)
Tel.: 06131 / 28 988-0
Stephanie Mayfield (Klägerin, LSV)
Tel.: 06232 / 67 82 43