Verfassungsbeschwerde gegen neues Schulgesetz
SWR Nachrichten
19.01.04 Speyer
Verfassungsbeschwerde gegen neues Schulgesetz
Eine 18-jährige Schülerin aus Speyer hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue rheinland-pfälzische Schulgesetz eingelegt. Damit soll verhindert werden, dass Eltern volljähriger Schüler über deren Leistungen unterrichtet werden
können.
In Paragraph 1c wird den Schulen erlaubt, die Eltern von volljährigen Schülern über drohende Versetzungsschwierigkeiten oder einen Schulverweis zu informieren. Dies kann auch geschehen, wenn die Betroffenen nicht zustimmen oder sogar widersprechen. Das hält die klagende Schülerin für verfassungswidrig.
Unterstützt wird die Klage von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie von einem breiten politischen Aktionsbündnis. Der Anwalt der Schülerin reichte die Beschwerde beim zuständigen Landesverfassungsgericht in Koblenz ein.
Die neue Regelung, die zum 1. August in Kraft treten soll, war nach dem Amoklauf von Erfurt in das Landesschulgesetz aufgenommen worden. Im April 2002 hatte ein 19-jähriger ehemaliger Schüler 16 Lehrer und Schüler erschossen und sich
anschließend selbst getötet.
[Berichte und Interviews von der Pressekonferenz am 19.01. liefen sowohl im SWR-Hörfunk als auch in den Sendungen "SWR aktuell" und "SWR-Landesschau" im Fernsehen.]