Neue SV-VV in Kraft getreten!
Zu den rechtlichen Grundlagen der SV-Arbeit gehört (neben Schulgesetz und diversen Verordnungen) auch die „SV-VV“, die Verwaltungsvorschrift zu „Aufgaben, Wahl und Verfahrensweise der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler“.
Wir freuen uns sehr, euch mitteilen zu können, dass die SV-VV nun geändert wurde. Wir haben intensiv an der Neufassung mitgearbeitet und konnten dabei einige Verbesserungen für euch, für eure SV-Arbeit, erreichen.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Nach Punkt 1.4 steht das „Auskunftsverweigerungsrecht“ nun auch SV-Mitgliedern zu. Das bedeutet, dass Schülervertreterinnen und Schülervertreter keine Infos an Lehrkräfte weitergeben müssen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als SV-Mitglied anvertraut worden sind.
Nach Punkt 1.7 soll der SV eine Internetnutzung ermöglicht werden und nach 1.8 steht der SV nun eine eigene Seite auf der Schulhomepage als Mitteilungsmöglichkeit zur Verfügung.
Nach Punkt 3.2 beträgt die Zahl der Verbindungslehrkräfte nun mindestens zwei und es soll quotiert gewählt werden. Das bedeutet, dass nun mindestens ein Lehrer und eine Lehrerin gewählt werden können.
Und nicht zu vergessen:
Durch die Schulgesetzänderung von 2014 haben nun auch SV-Mitglieder Stimmrecht in der Gesamtkonferenz. Auch diese Änderung findet ihr in der VV näher bestimmt:
- Stimmberechtigt in der Gesamtkonferenz sind diejenigen Delegierten, die als VertreterInnen für den Schulausschuss gewählt wurden. Je nach Schulgröße ein bis vier Personen.
- Für die Gesamtkonferenz wird diese Zahl verdoppelt, das heißt, ihr wählt weitere ein bis vier (stimmberechtigte) VertreterInnen.
- Wenn ihr eine Gesamtkonferenz einberuft, stehen euch nochmal zusätzlich ein bis vier weitere (stimmberechtigte) VertreterInnen zu.
Den vollständigen Text der VV findet ihr auf unserer Homepage unter: https://www.lsvrlp.de/de/topic/25.recht.html sowie auch gleich hier im Downloadbereich.
Viel Erfolg bei der SV-Arbeit!
Eure LSV Rheinland-Pfalz