72. LSK in Speyer
Einladung zur 72. LandesschülerInnenkonferenz (LSK)
04. bis 06. Mai 2018 | Jugendherberge Speyer
Motto: „Kein Bock auf Schule, Du? – Bildung ist keine Selbstverständlichkeit!“
Liebe Schüler*innen, liebe Delegierte, liebe Interessierte,
Schule — das bedeutet für viele besonders eins: Stress & Druck. Hunderttausende Schüler*innen wachen jeden Morgen auf und müssen erneut ihre Motivation zusammenkratzen. Doch muss das so sein?
Wir sagen hierzu klar: Nein! Schule sollte jeden Menschen motivieren, denn ein Recht auf Bildung ist ein Privileg, sprich keine Selbstverständlichkeit. Doch dass dies nicht der Realität entspricht, sieht jede*r schnell. Warum stellt Schule denn für viele immer noch so eine große Last dar?
Dazu haben wir uns natürlich schon Gedanken gemacht, doch jetzt seid Ihr am Zug, denn über diese und weitere Fragen möchten wir mit Euch auf der 72. Landesschüler*innenkonferenz diskutieren.
In der Jugendherberge Speyer erwarten Euch vom 04. bis 06. Mai Podiumsdiskussionen, Workshops und hoffentlich viele interessante Gespräche. In den Antragsbehandlungen könnt Ihr dann über die zukünftige Ausrichtung der Landesschüler*innenvertretung entscheiden.
Haben wir Deine Neugierde geweckt?
Dann melde Dich jetzt zur 72. LSK an und sei dabei!
Wir freuen uns auf Dich!
Dein Landesvorstand 2017/18
Wie auf jeder LSK stimmen wir über die politische Ausrichtung der LSV RLP ab, indem wir verschiedene Anträge behandeln. Ihr selbst habt auch die Möglichkeit, Anträge an die 72. LSK zu stellen. Diese müssen bis spätestens 26.04.2018 (12:00 Uhr!) in unserem Büro eingegangen sein. Schickt diese einfach an: info[at]lsvrlp.de.
Alles über das Antragsverfahren der LSK findet ihr hier. Weiteres erklären wir euch vor Ort.
Achtung: Anträge an die LSK können alle Schüler*innen in Rheinland-Pfalz stellen; auf der LSK stimmberechtigt sind allerdings NUR Menschen, die auf einem Treffen ihrer Kreis- oder Stadt-SV als Delegierte zur LSK gewählt wurden, NICHT Vertreter*innen einzelner Schulen (siehe auch die Erläuterungen zur LSV-Struktur weiter unten)!
Organisatorisches zur 72. LSK
- Anmeldung -
Anmelden zur LSK müssen sich alle.
Dies kann bequem über unser Online-Formular geschehen.
Auf unserer Homepage findet ihr auch den Anmeldecoupon, der gleichzeitig als Einverständniserklärung fungiert. Diesen müssen alle Unter-18-Jährigen von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und an unser Büro schicken oder spätestens zur LSK selbst mitbringen.
Damit eure Teilnahme als Schulveranstaltung gilt und ihr bei eurer An- und Abreise versichert seid, müsst ihr eure Teilnahme an der LSK vorab eurer Schulleitung anzeigen.
- Teilnahmebeitrag und Fahrtkostenerstattung -
Der Teilnahmebeitrag beläuft sich für Delegierte auf 10 Euro, für Gäste auf 15 Euro. Darin sind Unterbringung, Vollverpflegung und Tagungsmaterialien enthalten.
Delegierte erhalten die Fahrtkosten zur An- und Abreise für die günstigste Verbindung im Nachhinein erstattet. Gäste müssen ihre Fahrtkosten selbst tragen.
- Fristen -
Anmeldeschluss für die LSK ist Donnerstag, der 26.04.2018 (12:00 Uhr)!
Antragsschluss für die 72. LSK ist ebenfalls der 26.04.2018, 12:00 Uhr (Eingang bei uns im Büro), damit Anträge vor der LSK an alle Delegierten verschickt werden können.
Ihr habt Fragen? Dann meldet euch direkt bei unserem Büro unter info[at]lsvrlp.de oder Telefon 06131-238621.
--> Die 72. LSK als Veranstaltung in Facebook
Der Weg zur LSK – wie werde ich LSK-Delegierte*r?
Die LSK setzt sich aus den Delegierten der 36 Kreis- und Stadt-SVen in Rheinland-Pfalz zusammen. Ihr trefft euch also in eurer Kreis- oder Stadt-SV und wählt dort die Menschen, die euren Kreis oder eure Stadt auf Landesebene vertreten sollen. Dies sollte inzwischen in den meisten der Kreis- und Stadt-SVen bereits geschehen sein. Falls nicht, findet ihr die Einladung zu eurer nächsten Sitzung über die interaktive Rheinland-Pfalz-Karte.
Wichtig: Auf der LSK stimmberechtigt sind NUR Menschen, die auf einem Treffen ihrer Kreis- oder Stadt-SV als Delegierte zur LSK gewählt wurden, NICHT VertreterInnen einzelner Schulen! (siehe auch: https://www.lsvrlp.de/topic/146.struktur.html)
Den gewählten Delegierten der Kreis- und Stadt-SVen werden die Delegiertenunterlagen zur 72. LSK mit allen weiteren Infos wie Anträgen, Wegbeschreibung, Satzung und Geschäftsordnung nach bei uns erfolgter Anmeldung etwa eine Woche vor der Konferenz per Post nach Hause zugeschickt.
Auch Gäste können prinzipiell an der LSK teilnehmen, jedoch erhalten nur Delegierte die Fahrtkosten erstattet. Bitte beachtet daneben: Wir haben nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung, die vorrangig an Delegierte zur LSK vergeben werden. Anmeldungen von Gästen kommen auf eine „Warteliste“ und werden nach Anmeldeschluss in der Reihenfolge des Eingangs verteilt - Gäste erhalten eine endgültige Zu- oder Absage also erst circa eine Woche vor der Konferenz.
Vorläufige Tagesordnung für die 72. LSK
in der Jugendherberge Speyer
Freitag, |
ab 15.00 h |
Anreise, Zimmerverteilung |
15.30 h |
Begrüßung, Grußworte, Einführung ins Thema |
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16.00 h |
Interaktive Podiumsdiskussion |
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17.45 h |
Einführung in die LSK in Kleingruppen |
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18.30 h |
Abendessen |
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19.00 h |
Plenum:
Antragsbehandlung: Anträge an die 71. LSK |
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20.30 h |
World-Café zum Thema |
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22.00 h |
Abendprogramm |
Samstag, 05.05.2018 |
07.30 h |
Frühstück |
09.00 h |
Antragsbehandlung: Anträge an die 71.* und 72. LSK |
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11.00 h |
Workshops |
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12.30 h |
Mittagessen |
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13.00 h |
Antragsbehandlung |
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14.30 h |
Gender-Plena |
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15.30 h |
Kaffee und Kuchen |
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16:00 h |
Rechenschaftsberichte / |
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16.30 h |
Nachwahlen zum Landesvorstand 2017/18 |
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18.30 h |
Abendessen |
|
19:00 h |
Antragsbehandlung |
|
22.00 h |
Abendprogramm |
Sonntag, 06.05.2018 |
07.30 h |
Frühstück |
bis 09.30 h |
Zimmer räumen |
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09.00 h |
Antragsbehandlung |
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12.30 h |
Mittagessen |
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13.15 h |
Antragsbehandlung |
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14:30 h |
Feedback in Gruppen |
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ab 15:00 h |
Aufräumen, Abreise |
*Da die mit einem * gekennzeichneten Punkte der Tagesordnung von der letzten, 71. LSK vom 01.-03. Dezember 2017 in der Jugendherberge Wiesbaden wegen Beschlussunfähigkeit vertagt wurden, ist die Zahl der anwesenden Delegierten gem. § 49 (1) Satz 2 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes für die Beschlussfassung zu diesen Punkten bei der 72. LSK nicht relevant – das heißt, wir können über diese Punkte in jedem Fall beschließen!