DigitalPakt als möglicher Wegbereiter für Bildungskooperationen zwischen Bund und Land?

Pressemitteilung der Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz

Wenn wir Geld überweisen, Nachrichten lesen oder uns mit unseren Freunden verbinden - alles ist digital. Nur im Schulalltag findet der tägliche Umgang mit digitalen Medien noch nicht ganz statt. Das soll sich nun ändern.

Im Juni kündigte das Bundesministerium für Bildung und Forschung den sogenannten „DigitalPakt Schule“ an. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern, bei der der Bund den Ländern fünf Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung stellt. Die Länder zahlen einen Eigenanteil, dessen Höhe in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt werden soll. Es sollen lediglich 3,5 Milliarden Euro schon in dieser Legislaturperiode bereitgestellt werden. Die Idee: Die Erarbeitung pädagogischer Konzepte, die die Digitalisierung auch an Schulen verbreiten.

Doch ganz so einfach ist das nicht. Um so einen Plan in die Tat umzusetzen, muss zuerst das Grundgesetz geändert werden. Laut Artikel 104c ist es dem Bund untersagt, Ländern finanzielle Unterstützung für deren Bildungsinfrastruktur zu gewähren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde schon im Mai dieses Jahres eingereicht und soll gegen Jahresende im Bundesrat sowie im Bundestag behandelt werden.

Einen Schritt in diese Richtung würden wir sehr begrüßen, da dieser eine Lockerung des Kooperationsverbots bedeuten und folglich auch den Weg für weitere Kooperationen zwischen Bund und Ländern ebnen würde.

Da wir uns in einer Zeit des stetigen Wandels befinden, gewinnen besagte Kooperationen für die Zukunft von Schulen, vor allem aber für die Zukunftsperspektiven der Schüler*innen immer mehr an Relevanz. Ein solcher Wandel ist besonders für die strukturschwachen Regionen Deutschlands schwer realisierbar. Den Ländern fehlen oftmals die nötigen Mittel, um in die Infrastruktur ihrer Schulen investieren zu können. Der Bund muss dazu in der Lage sein, in solchen Fällen schnell und effektiv finanzielle Mittel bereitstellen zu können, damit es nicht zu solchen Rückständen kommt.

Auch den ständigen Wettbewerb der Schulsysteme lehnen wir strikt ab, da dieser weder Vergleichbarkeit noch Klarheit und vor allem keine Chancengleichheit schafft. Deshalb fordern wir eine Abschaffung des Kooperationsverbots sowie des mehrgliedrigen Schulsystems.

Schlussendlich betonen wir unser Interesse an der Verabschiedung des Konzepts. Es ist wichtig, dass Deutschland sich vom veralteten Konzept des starren Bildungsföderalismus verabschiedet und einen Schritt in Richtung eines kooperativen Systems macht.

„Die Unvergleichbarkeit der Schulsysteme führt zu einer wachsenden sozialen Ungleichheit in unserer Gesellschaft. Eine Einführung eines bundesweiten Leitsystems würde diesen Missstand nachhaltig dezimieren.“ - Tom Wenzelmann, Pressereferent der LSV Rheinland-Pfalz


Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Landesvorstandsmitglieder Tom Wenzelmann (tom.wenzelmann[at]lsvrlp.de) und Jens C. Maurer (Jens.Maurer[at]lsvrlp.de) zur Verfügung.