73. Landesschüler*innenkonferenz (LSK) vom 23.-25.11.2018 in der Jugendherberge Mainz

Einladung zur 73. Landesschüler*innenkonferenz (LSK)
23. bis 25. November 2018 | Jugendherberge Mainz

Motto: „Wo kommen wir her? Wo gehen wir hin?“


Liebe LSK-Delegierte,
liebe Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz,

„Wo kommen wir her? Wo gehen wir hin?“ – Unter diesem Motto steht die 73. Landesschüler*innenkonferenz (LSK) der LSV. Aber was bedeutet das eigentlich konkret? Ganz einfach: Wir möchten mit euch, den Schüler*innen aus ganz Rheinland-Pfalz, darüber sprechen, wie ihr auf Landesebene vertreten werden wollt. Kurzum geht es darum, die LSV so zu gestalten, wie ihr sie euch vorstellt. Wir räumen unsere Beschlüsse auf und suchen uns neue Schwerpunkte.

Außerdem wählen wir auf dieser ersten LSK im Schuljahr einen neuen Landesvorstand, die Delegation für die Bundesebene und weitere Ämter für die Amtszeit 2018/19.

Wir freuen uns darauf, mit euch kreativ und produktiv zu sein!
Eure Funkis 2017/18


Wie auf jeder LSK stimmen wir über die politische Ausrichtung der LSV RLP ab, indem wir verschiedene Anträge behandeln. Ihr selbst habt auch die Möglichkeit, Anträge an die 73. LSK zu stellen. Diese müssen bis spätestens 15.11.2018 (12:00 Uhr) in unserem Büro eingegangen sein. Schickt diese einfach an: info[at]lsvrlp.de

Alles über das Antragsverfahren der LSK findet ihr hier:
https://www.lsvrlp.de/topic/506.antraege-stellen.html
Weiteres erklären wir euch vor Ort.

Achtung:
Anträge an die LSK können alle Schüler*innen in Rheinland-Pfalz stellen; auf der LSK stimmberechtigt sind allerdings NUR Menschen, die auf einem Treffen ihrer Kreis- oder Stadt-SV als Delegierte zur LSK gewählt wurden, NICHT Vertreter*innen einzelner Schulen
(siehe LSV-Struktur)!


Organisatorisches zur 73. LSK in der Jugendherberge Mainz


- Anmeldung -

Anmelden zur LSK müssen sich alle. Dies kann bequem über unser Online-Formular geschehen: https://www.lsvrlp.de/de/topic/492.lsk-delis-melden.html

Auf unserer Homepage findet ihr auch den Anmeldecoupon, der gleichzeitig als Einverständniserklärung fungiert. Diesen müssen alle Unter-18-Jährigen von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und an unser Büro schicken oder spätestens zur LSK selbst mitbringen.

Damit eure Teilnahme als Schulveranstaltung gilt und ihr bei eurer An- und Abreise versichert seid, müsst ihr eure Teilnahme an der LSK vorab eurer Schulleitung anzeigen.

- Teilnahmebeitrag und Fahrtkostenerstattung -

Der Teilnahmebeitrag beläuft sich für Delegierte auf 10 Euro, für Gäste auf 15 Euro. Darin sind Unterbringung, Vollverpflegung und Tagungsmaterialien enthalten.

Delegierte erhalten die Fahrtkosten zur An- und Abreise für die günstigste Verbindung im Nachhinein erstattet. Gäste müssen ihre Fahrtkosten selbst tragen.

- Fristen -

Anmeldeschluss für die LSK ist Donnerstag, der 15.11.2018 (12:00 Uhr)!

Antragsschluss für die 73. LSK ist ebenfalls der 15.11.2018, 12:00 Uhr (Eingang bei uns im Büro), damit Anträge vor der LSK an alle Delegierten verschickt werden können.

- Ihr habt Fragen? -

Dann meldet euch direkt bei unserem Büro!


Der Weg zur LSK – wie werde ich LSK-Delegierte*r?


Die LSK setzt sich aus den Delegierten der 36 Kreis- und Stadt-SVen in Rheinland-Pfalz zusammen. Ihr trefft euch also in eurer Kreis- oder Stadt-SV und wählt dort die Menschen, die euren Kreis oder eure Stadt auf Landesebene vertreten sollen. In vielen der Kreis- und Stadt-SVen sollte dies bereits geschehen sein. Falls nicht, findet ihr die Einladung zu eurer nächsten Sitzung über die interaktive Rheinland-Pfalz-Karte auf unserer Homepage.

Wichtig:
Auf der LSK stimmberechtigt sind NUR Menschen, die auf einem Treffen ihrer Kreis- oder Stadt-SV als Delegierte zur LSK gewählt wurden, NICHT Vertreter*innen einzelner Schulen (siehe LSV-Struktur)!

Den gewählten Delegierten der Kreis- und Stadt-SVen werden die Delegiertenunterlagen zur 73. LSK mit allen weiteren Infos wie Anträgen, Wegbeschreibung, Satzung und Geschäftsordnung nach bei uns erfolgter Anmeldung einige Tage vor der Konferenz per Post nach Hause zugeschickt.

Auch Gäste können prinzipiell an der LSK teilnehmen, jedoch erhalten nur Delegierte die Fahrtkosten erstattet. Bitte beachtet daneben: Wir haben nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung, die vorrangig an Delegierte zur LSK vergeben werden. Anmeldungen von Gästen kommen auf eine „Warteliste“ und werden nach Anmeldeschluss in der Reihenfolge des Eingangs verteilt - Gäste erhalten eine endgültige Zu- oder Absage also erst circa eine Woche vor der Konferenz.

 

Tagesordnung und Zeittafel für die 73. LSK in der JH Mainz

Motto: „Wo kommen wir her? Wo gehen wir hin?“
 

Freitag,
23.11.2018

ab 14.00 h

ab 15.00 h

Anreise, Zimmerverteilung

Anmeldung

15.30 h

Kaffee und Kuchen

16.00 h

Begrüßung, Einführung in die LSK in Kleingruppen

17.00 h

Plenum:

  • Einführung ins LSK-Thema
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Wahlen zum Präsidium
  • Wahl der Antragskommission
  • Beschluss der Tagesordnung
  • Genehmigung des Protokolls der 72. LSK

18.00 h

Abendessen

19.00 h

1. Workshop-Phase

20.30 h

Plenum: Antragsbehandlung:

  • Satzungsändernder Antrag an die 73. LSK
  • Anträge an die 72.* und 73. LSK

22.00 h

Abendprogramm (Kennenlernen)

 

Samstag, 24.11.2018

bis 09.00 h

Frühstück

09.00 h

Plenum: Antragsbehandlung, Rechenschaftsberichte/Entlastungen

11.00 h

2. Workshop-Phase

12.30 h

Mittagessen

13.30 h

Gender-Plena

14.30 h

Wahlen zum Landesvorstand 2018/19

15.30 h

Kaffee und Kuchen

16:00 h

weiter: Wahlen zum Landesvorstand 2018/19

18.00 h

Abendessen

19.00 h

Wahlen zur Bundesdelegation 2018/19

22.00 h

Abendprogramm

 

Sonntag,

25.11.2018

bis 09.00 h

Frühstück

bis 09.30 h

Zimmer räumen

10.00 h

Wahlen zum erweiterten Landesvorstand/zur Lichtblick-Redaktion

11.00 h

Plenum: Antragsbehandlung

12.00 h

Mittagessen

13.00 h

Plenum: Antragsbehandlung

14.00 h

Feedback in Kleingruppen

ab 15:00 h

Aufräumen, Abreise


*Da die mit einem * gekennzeichneten Punkte der Tagesordnung von der letzten, 72. LSK vom 04.-06. Mai 2018 in der Jugendherberge Speyer wegen Beschlussunfähigkeit vertagt wurden, ist die Zahl der anwesenden Delegierten gem. § 49 (1) Satz 2 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes für die Beschlussfassung zu diesen Punkten bei der 73. LSK nicht relevant – das heißt, wir können über diese Punkte in jedem Fall beschließen!