82. LSK in Mainz
An die Delegierten der Kreis‐ und Stadt‐SVen
zur Landesschüler*innenkonferenz (LSK) im Schuljahr 2023-24
und weitere interessierte Schüler*innen
Einladung zur 82. Landesschüler*innenkonferenz (LSK)
26.-28. April 2024 | Jugendherberge Mainz
Liebe LSK‐Delegierte, liebe Schüler*innen in Rheinland‐Pfalz,
wir freuen uns, euch zur 82. Landesschüler*innenkonferenz mit dem Motto „In unseren Geschichtsbüchern ist kein Platz für Wiederholungen“ einzuladen. Diese Veranstaltung wird vom 26.-28.04.24 in Mainz stattfinden.
Unsere Geschichtsbücher sind nicht nur Quellen der Vergangenheit, sondern zeigen uns auch ihre Fehler auf. Sie erzählen von den Ereignissen, Entscheidungen und Entwicklungen, die unsere Welt geprägt haben. Doch in einer Zeit, die von raschem Wandel und kontinuierlichem Fortschritt geprägt ist, müssen wir uns die Frage stellen: Sind wir wirklich lernfähig aus der Vergangenheit oder wiederholen wir nur die Fehler vergangener Generationen?
Die Veranstaltung bietet euch die Gelegenheit, eure Stimme zu erheben, Ideen auszutauschen und gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, dass unsere Geschichtsbücher nicht nur von vergangenen Fehlern, sondern auch von den Lehren und Erfolgen unserer Zeit erzählen.
Wir freuen uns schon auf euch!!!
Eure Funkis 2023/24
Wie auf jeder LSK stimmen wir über die politische Ausrichtung der LSV RLP ab, indem wir verschiedene Anträge behandeln. Ihr selbst habt auch die Möglichkeit, Anträge an die 82. LSK zu stellen. Diese müssen bis spätestens Donnerstag, 18.04.2024 (12:00 Uhr mittags!) in unserem Büro eingegangen sein. Schickt diese einfach an: info[at]lsvrlp.de
Alles über das Antragsverfahren der LSK findet ihr hier: http://www.lsvrlp.de/topic/506.antraege‐stellen.html - Weiteres erklären wir euch vor Ort.
Achtung: Anträge an die LSK können alle Schüler*innen in Rheinland‐Pfalz stellen; auf der LSK stimmberechtigt sind allerdings NUR Menschen, die auf einem Treffen ihrer Kreis‐ oder Stadt‐SV als Delegierte zur LSK gewählt wurden, NICHT Vertreter*innen einzelner Schulen (siehe auch die Erläuterungen zur LSV‐Struktur)!
Organisatorisches zur 82. LSK in der Jugendherberge Mainz
- Anmeldung -
Anmelden zur LSK müssen sich alle. Dies kann bequem über unser Online‐Formular geschehen:
http://www.lsvrlp.de/de/topic/492.lsk‐delis‐melden.html
Auf unserer Homepage findet ihr auch den Anmeldecoupon, der gleichzeitig als Einverständniserklärung fungiert. Diesen müssen alle Unter‐18‐Jährigen von einer*einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und an unser Büro schicken oder spätestens zur LSK selbst mitbringen. Über-18-Jährige geben den Coupon eigenhändig unterschrieben vor Ort bei uns ab.
Damit eure Teilnahme als Schulveranstaltung gilt und ihr bei eurer An‐ und Abreise versichert seid, müsst ihr eure Teilnahme an der LSK vorab eurer Schulleitung anzeigen.
- Teilnahmebeitrag und Fahrtkostenerstattung -
Der Teilnahmebeitrag beläuft sich für Delegierte auf 10 Euro, für Gäste auf 15 Euro. Darin sind Unterbringung, Vollverpflegung und Tagungsmaterialien enthalten.
Delegierte erhalten die Fahrtkosten zur An‐ und Abreise für die günstigste Verbindung im Nachhinein erstattet. Gäste müssen ihre Fahrtkosten selbst tragen.
- Fristen -
Anmeldeschluss für die 82. LSK ist Donnerstag, der 18.04.2024 (12:00 Uhr mittags)!
Antragsschluss für die 82. LSK ist ebenfalls der 18.04.2024, 12:00 Uhr mittags (Eingang bei uns im Büro), damit Anträge vor der LSK an alle Delegierten verschickt werden können.
- Ihr habt Fragen? -
Dann meldet euch direkt bei unserem Büro
unter info[at]lsvrlp.de | Tel.: 06131 ‐ 23 86 21!
Der Weg zur LSK – wie werde ich LSK‐Delegierte*r?
Die LSK setzt sich aus den Delegierten der 36 Kreis‐ und Stadt‐SVen in Rheinland‐Pfalz zusammen. Ihr trefft euch also in eurer Kreis‐ oder Stadt‐SV und wählt dort die Menschen, die euren Kreis oder eure Stadt auf Landesebene vertreten sollen. In den meisten der Kreis‐ und Stadt‐SVen sollte dies für das Schuljahr 2023/24 bereits geschehen sein. Falls nicht, findet ihr die Einladung zu eurer nächsten Sitzung über die interaktive Rheinland‐Pfalz‐Karte oder die Terminliste auf unserer Homepage.
Wichtig:
Auf der LSK stimmberechtigt sind NUR Menschen, die auf einem Treffen ihrer Kreis‐ oder Stadt‐SV als Delegierte zur LSK gewählt wurden, NICHT Vertreter*innen einzelner Schulen!
Den gewählten Delegierten der Kreis‐ und Stadt‐SVen werden die Delegiertenunterlagen zur 82. LSK mit allen weiteren Infos wie Anträgen, Wegbeschreibung, Satzung und Geschäftsordnung nach bei uns erfolgter Anmeldung einige Tage vor der Konferenz per Post nach Hause zugeschickt.
Auch Gäste können prinzipiell an der LSK teilnehmen, jedoch erhalten nur Delegierte die Fahrtkosten erstattet. Bitte beachtet daneben: Wir haben nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung, die vorrangig an Delegierte zur LSK vergeben werden. Anmeldungen von Gästen kommen auf eine „Warteliste“ und werden nach Anmeldeschluss in der Reihenfolge des Eingangs verteilt ‐ Gäste erhalten eine endgültige Zu‐ oder Absage also erst circa eine Woche vor der Konferenz.
Tagesordnung und Zeittafel für die 82. LSK in der JH Mainz
Freitag, |
ab 15.00 h |
Ankommen, Anmeldung, Zimmerverteilung - Kaffee und Kuchen - |
15.45 h |
Plenum: Begrüßung, Einführung in die LSK |
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16.00 h |
„LSK für Neue“ |
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17.00 h |
Plenum:
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19.00 h |
Abendessen |
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20.00 h |
Plenum:
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22.00 h |
Abendprogramm |
Samstag, 27.04.2024 |
bis 08.45 h |
Frühstück |
09.00 h |
Plenum: Antragsbehandlung |
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10.30 h |
Workshop-Phase |
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12.00 h |
Mittagessen |
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13.00 h |
Gender-Plena |
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15.00 h |
Plenum: Antragsbehandlung - Kaffee und Kuchen – |
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18.00 h |
Abendessen |
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19.00 h |
Plenum: Antragsbehandlung |
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22.00 h |
Abendprogramm |
Sonntag, |
bis 09.15 h |
Frühstück und Zimmer räumen |
09.30 h |
Plenum: Antragsbehandlung |
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11.30 h |
Abschlussplenum und Feedback |
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12.30 h |
Mittagessen |
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bis 14.00 h |
Aufräumen, Abreise |
*Da die mit einem * gekennzeichneten Punkte der Tagesordnung von der letzten, 81. LSK vom 24. bis 26. November 2023 in Ahrweiler wegen Beschlussunfähigkeit vertagt wurden, ist die Zahl der anwesenden Delegierten gem. § 49 (1) Satz 2 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes für die Beschlussfassung zu diesen Punkten bei der 82. LSK nicht relevant – das heißt, wir können über diese Punkte in jedem Fall beschließen!