LSV RLP tritt der Bundesschülerkonferenz wieder bei

Am 02. Dezember 2024 erklärte die Landesschüler*innenvertretung RLP ihren Wiedereintritt in die Bundesschülerkonferenz (BSK).

Der Wiedereintritt ist das Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses, der durch klare Forderungen der LSV RLP geprägt war. Die Grundlage bildete eine juristische Einschätzung der bisherigen Strukturen der BSK, insbesondere des Konsensprinzips. Zwei unabhängige Gutachten hatten bestätigt, dass die Regelung, wonach die Abschaffung des Konsensprinzips nur im Konsens möglich war, rechtlich widersprüchlich und schwer praktikabel sei.

Auf Basis dieser Erkenntnisse konnte das Konsensprinzip durch einen Antrag ersetzt werden, der mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen wurde. Die Rückkehr in die BSK erfolgte erst nach Umsetzung aller wesentlichen Forderungen, die 2018 nach dem Austritt gestellt wurden, sowie nach langjähriger Auseinandersetzung und Verhandlung. Letztendlich entschied jedoch allein das höchste beschlussfassende Gremium, die Landesschülerinnenkonferenz im November 2024, über den Wiedereintritt.

Mit diesem Schritt stärkt die LSV nicht nur die eigene Mitbestimmung, sondern auch die bundesweite Zusammenarbeit und den Austausch der Schüler*innenvertretungen. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern möchte die LSV Rheinland-Pfalz künftig die Interessen der Schüler*innen auf bundesweiter Ebene vertreten.

„Die Reform der BSK-Strukturen war ein wesentlicher Schritt, um demokratische Prozesse zu stärken und die Arbeit auf Bundesebene zukunftsfähig zu gestalten. Nach sechs Jahren des Austritts ist es ein bedeutender Moment für Rheinland-Pfalz, wieder Teil dieser Plattform zu sein. Wir freuen uns, dass unsere Forderungen Gehör gefunden haben und wir nun wieder aktiv an der Gestaltung der Bundesschülerkonferenz teilhaben können. Trotz des Bildungsföderalismus ist die bundesweite Vertretung von zentraler Bedeutung, da viele Herausforderungen im Bildungssystem länderübergreifend sind und eine gemeinsame Stimme der Schülerinnen erfordern. Themen wie Chancengleichheit, Digitalisierung, Klimabildung oder die psychische Gesundheit betreffen Schülerinnen in allen Bundesländern gleichermaßen und erfordern einen nationalen Dialog“, so das Bundesreferat der LSV RLP.

Für die Landesschüler*innenvertretung bedeutet der Wiedereintritt jedoch nicht, dass sie keine Kritik mehr übt; es bedeutet lediglich, dass man sich aus der Mitte des Plenums einbringt und versucht, Probleme zu beseitigen.