Position der LandesschülerInnenvertretung Gymnasien und Gesamtschulen zum Schulgesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen -- Zusammenfassung
Die LandesschülerInnenvertretung begrüßt die Zielsetzung, der
Landtagsfraktion B’90/Die Grünen, mit ihrem Gesetzesentwurf die bisherigen
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht nur zu entrümpeln, sondern die Schule
sowohl strukturell als auch inhaltlich im Sinne der Demokratie, der Integration
bisher benachteiligter Gesellschaftsgruppen, der Völkerverständigung
und anderer gesellschaftlicher Themen zu reformieren.
Die Verschlankung des Schulgesetzes, wie auch die Reduzierung der Befugnisse der
Kultusministerialbürokratie werden von der LSV als grundweg positiv beurteilt.
Die LSV verfolgt das Ziel der Emanzipation von Kindern und Jugendlichen in der
Gesellschaft. Dazu gehört auch, das in einer demokratischen Schule der Stimme
der SchülerInnen als direkt betroffene ein größeres Gewicht zukommt
als den meist nicht in direkter Beziehung zur Schule stehenden Eltern.
Auch wenn der Gesetzentwurf eine klare Inbezugsetzung der verschiedenen Gremien
und einen klaren Umriss der Befugnisse des Schulforums vermissen lässt, so
sieht die LSV die Einführung eines Schulforums als wichtigen Schritt in Richtung
einer demokratischen Schule an. Die LSV sieht es jedoch als ohne Weiteres innerhalb
des bestehenden rechtlichen Rahmens als realisierbar an, das Schulforum an Oberstufengymnasien
nur aus SchülerInnen und LehrerInnen zu besetzen, da die Mehrzahl der SchülerInnen
dort bereits volljährig ist.
Die zentrale Rechnungsprüfung aller Kassen einer Schule und somit eine größere
Transparenz der Schulfinanzen wird von der LSV ausdrücklich begrüßt.
Dem Ziel einer demokratischeren Schule widerspricht jedoch, dass die SchülervertreterInnen
kein Stimmrecht in den pädagogischen Konferenzen haben und somit von der
Regelung der Detailfragen abgeschnitten sind. Die LSV befürchtet, dass durch
die fehlende Möglichkeit der Einflussnahme auf die tägliche Unterrichtsrealität
auch in Zukunft keine Verstärkung des Partizipationswillens aller SchülerInnen
eintreten wird.
Die neu gefassten Aufgaben der Schulleitung sieht die LSV insbesondere in Bezug
auf Förderung der innerschulischen Kommunikation, der Transparenz von Entscheidungen
und der Unterstützung der Vertretungen als begrüßenswert an, vermisst
jedoch eine Klarstellung, inwieweit sichergestellt werden soll, dass die Schulleitung
gemäß den Beschlüssen des Schulforums handelt. Die Reform der
rheinland-pfälzischen Schulen darf nach Meinung der LSV nicht zu einer Stärkung
der Machtposition der Schulleitung innerhalb der Schule führen.
Die LSV stellt an das Land den Anspruch, die Bildungsfinanzierung sicherzustellen
und sich im Falle von Schulsponsoring nicht schrittweise aus der Finanzierung
zurückzuziehen. Durch letzteres und die Ausrichtung der „Spendenpolitik“
von Firmen nach für sie „nützlichen“ Aspekten innerhalb
der verschiedenen Schulprofile könnte es zu einer indirekten Abhängigkeit
der Schulen von Unternehmen kommen. Auch wenn die direkte Einflussnahme von Unternehmen
im Schulgesetzentwurf unterbunden wurde, könnten so weniger nutzenorientierte
Lerninhalte wie die soziale Integration vernachlässigt werden.
Die LSV gibt in der Frage des Schulsponsorings zu bedenken, inwieweit Schulen
in sozialen Brennpunkten bei der Spendenvergabe zu kurz kommen und sich so eine
Chancenungleichheit zwischen Schulen ausbilden kann.
Die Einführung eines Schulschlichtungsausschusses wird von der LSV begrüßt.
Dadurch wird allen Gruppen an einer Schule die Möglichkeit gegeben, ohne
große Verwaltungswege eine Einigung in Konfliktfällen zu erzielen.
Grundsätzlich hält die LSV Noten für kein objektives Mittel der
Leistungsbewertung, dass vielmehr oft zu sturem Auswendiglernen führt. Auch
wenn der Gesetzentwurf hier keine grundlegenden Reformen einleitet, so begrüßt
die LSV doch die Ergänzung der Leitungsbewertung durch eine individuelle
verbale Beurteilung. Darin sieht die LSV die Möglichkeit für SchülerInnen,
besser als bisher Stärken und Defizite im Lernverhalten zu erkennen und dieses
zu verbessern.
Die Einführung einer aus SchülerIn, LehrerIn und einem Elternteil bestehenden
Mediations- und Clearingstelle zur Konfliktregelung bei der Benotung befürwortet
die LSV ausdrücklich. So wird SchülerInnen erstmals eine kleine Chance
eingeräumt, sich gegen willkürliche Bewertung zur Wehr zu setzen.
Die Übertragung der Entscheidung über Täuschungshandlungen bei
Leistungsbeurteilungen und deren Konsequenzen auf zwei statt einer/m FachlehrerInnen
wird ausdrücklich begrüßt. Um die Möglichkeit von Willkür
weiter einzudämmen wäre eine Anfechtungsmöglichkeit vor dem Schulvermittlungsausschuss
nach Meinung der LSV wünschenswert.
Die LSV bemängelt, das sich der vorliegende Gesetzentwurf nicht von den verstaubten
autoritären Disziplinierungs- und Ordnungsmaßnahmen trennen konnte.
Diese räumen Lehrkräften weiterhin weitgehend unanfechtbare Strafmaßnahmen
ein und behindern die Entwicklung hin zu zwanglosen und kollegialen Lerngruppen,
in denen die Lehrkräfte stärker moderierend tätig sind.
Die Erweiterung des Auftrages der SchülerInnenvertretung auf politische Bildung
und „Fokussierung der Forderungen an die Politik aus Sicht der jungen Generation“
wird von der LSV ausdrücklich begrüßt. Angesichts der Untrennbarkeit
von bildungs- und gesellschaftspolitischen Fragen sieht die LSV diese Erweiterung
als positiven Schritt in Richtung des allgemeinpolitischen Mandates für SchülerInnenvertretungen.
Angesichts des Wunsches nach Integration beeinträchtigter Menschen in Schule
und Gesellschaft kritisiert die LSV, dass eine LandesschülerInnenvertretung
der Sonderschulen prinzipiell nicht möglich ist.
Die Schweigepflicht für VerbindungslehrerInnen bei vertraulichen Angelegenheiten
wird von der LSV als Schutzmechanismus der Privatsphäre von SchülerInnen
befürwortet.
In der Frage der LehrerInnenausbildung zeigt sich die LSV erfreut über das
Vorhaben, früher als bisher die Eignung für den Lehrberuf zu erproben
und so die pädagogische Eignung der LehramtsanwärterInnen sicherzustellen.