Darf ein Lehrer Hausaufgaben über das Wochenende aufgeben?
Frage von Leopold aus Oppenheim
Hallo! In §51 Abs. 4 der allgemeinen Schulordnung von Rheinland-Pfalz steht : "Vom Samstag zum darauffolgenden Montag werden keine Hausaufgaben gestellt." Ich frage mich gerade ob diese Worte bedeuten sollen, das man über das Wochenende keine Hausaufgaben aufgeben darf. Vielen Dank für eure Antwort im Voraus!
Antwort
Hallo,
Vielen Dank für deine Anfrage!
Ja, Lehrer*innen dürfen Hausaufgaben über das Wochenende, also von Freitag auf Montag, aufgeben. Wie du schon richtig in der Schulordnung herausgelesen hast, sind diese jedoch von Samstag auf Montag verboten. Grund dafür ist, dass die Schüler*innen die Hausaufgaben noch an dem Freitag Nachmittag an dem sie erteilt wurden, und damit ja noch unter der Woche, erledigen können sollten.
Hast du noch einen Verbesserungsvorschlag zu diesem Thema, kannst du diesen gerne an uns weitertragen oder einen Antrag an die nächste LSK (Landesschüler*innen Konferenz) stellen.
Ich hoffe diese Antwort hat dir weiter geholfen. Bei Nachfragen wende dich gerne nochmal an mich: lina.koehm[at]lsvrlp.de
Mit Herzlichen Grüßen
Lina Köhm
im Auftrag des Basisreferats