24.06.2024

Hausaufgaben bei Krankheit mit Benotung

Frage von Brigitte Schmal (Oma des Schülers) aus Niederwörresbach

Krank am 14.06.24, Hausaufgaube mit Benotung, Abgabe am 18.06.24 gestellt.
HÜ zurück am 14.06.24 mit einer Hausaufgabe welche am 18.06.24 benotet werden sollte. HÜ erst am 18.06.24 erhalten, weil am 14.06. krank.
Hausaufgaben nachgefragt bei Mitschülern, aber ohne die Aussage dass sie benotet wird, weil so etwas noch nie vorkam. Alles erst am 19.06.24 abgegeben und ein Note 6 erhalten weil verspätete Abgabe. Ist das in Ornung

Antwort

 

Hallo, 


erstmal müssten wir wissen, ob die Abgabe online, also mit Moodle/Schulcampus etc., erfolgen sollte oder persönlich. Denn Online-Abgaben haben üblicherweise eine Frist, die die Lehrkraft stellt. Sie haben uns geschrieben, dass sich ihr Enkel bei seinen Mitschüler*innen informiert hat, was auch so richtig ist.


Falls die Lehrkraft wirklich die Benotung der Hausaufgabe nicht angekündigt hatte, wird auch kein ärztliches Attest benötigt und die Note 6 dürfte die Lehrkraft auch nicht geben, da es anscheinend „unangekündigt“ war.


Aber…


Falls die Lehrkraft die Benotung doch angekündigt hatte, wird ein ärztliches Attest benötigt, um nicht die Note 6 zu erhalten…


Näheres findet man hier:


§ 54 Abs.1 der Übergreifenden Schulordnung (ÜschO)


„(1) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler einen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so kann ein Nachtermin gewährt oder die Leistung auf andere Art festgestellt werden; […]"


Das bedeutet nach dem Gesetz benötigt der Schüler eine ausreichende Entschuldigung, denn andernfalls steht im § 54 Abs.2 der übergreifenden Schulordnung:


„Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen Leistungsnachweis oder verweigert ihn, so wird die nicht erbrachte Leistur „nicht feststellbar" festgehalten. Hierfür wird die Note „ungenügend" erteilt“.


Und das würde bedeuten, dass die Note 6 dann erlaubt wäre. 


Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne erneut an uns wenden!

Ihre LSV RLP