10.01.2011

Freistellung vom Unterricht

Frage von Christina Welter aus Trier

Hallo!
Ich wollte mal nachfragen, wie es mit der Freistellung des SV-Teams vom Unterricht aussieht. Könnte das z.B. auch eine wöchentliche SV-Stunde sein, in der sich das Sv-Team bespricht und auch als Ansprechpartner für die Mitschüler zur Verfügung steht. Danke für die Antwort.

Viele Grüße

Antwort

Hey Christina,

grundsätzlich müssen Schülerinnen und Schüler für ihre Tätigkeiten für die  SV freigestellt werden und die dadurch entstehenden Fehlstunden dürfen nicht auf dem Zeugnis vermerkt werden. Außnahme ist allerdings, wenn angekündigte Leistungsüberprüfungen anstehen.

Außerdem darf euch durch eurer Engagement in der SV kein Nachteil entstehen.
Das ist in der SV-Verwaltungsvorschrift ("Verwaltungsvorschrift über Aufgaben,Wahl und Verfahrensweise der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler") festgelegt, die kannst du auch in einer unserer Broschüren nachlesen und dich darauf berufen: www.lsvrlp.de/kontext/controllers/document.php/841.61c8.pdf

Ob so eine wöchentliche SV-Stunde möglich ist, ist nicht genau geregelt, ihr solltet also vielleicht einfach eurer Schulleitung erklären warum das für euch und die SchülerInnenschaft wichtig ist und versuchen, eine Regelung dafür zu treffen. Vielleicht ist das leichter umzusetzen, wenn ihr euch mit der "Sprechstunde" abwechselt, sodass nicht alle von euch jede Woche eine Stunde befreit werden müssen.

Liebe Grüße :),
Lina