HÜ nach Krankheit
Frage von Jaqueline Brenner aus Alsenz
Hallo,
meine Tochter geht in die 6te Klasse auf einem Gymnasium.
Sie war nun 1 Woche krank. Also von Mo bis So. Am Mo darauf ging es ihr ein bisschen besser und ist zur Schule gegangen, damit sie nicht noch mehr verpasst. An diesem Tag wurde eine Mathe Hü geschrieben, von der sie nichts wusste und ihr ja die 4 Mathestunden von der letzten Woche gefehlt haben. Es wurde kurz vor ihrer Krankheit ein neues Thema angefangen. Diese musste sie trotz Einwand mitschreiben und wurde jetzt mit einer 6 bewertet.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
Was können wir dagegen machen?
Viele Grüße
Antwort
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage!
Nein, das ist so nicht zulässig. Die Hausaufgabenüberprüfung (HÜ) ist in der Übergreifenden Schulordnung von Rheinland-Pfalz in Paragraf 51 klar geregelt. Dort heißt es:
(3) Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben darf sich höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten, in der gymnasialen Oberstufe nicht länger als 30 Minuten dauern.
Da Ihre Tochter in den Mathestunden, über die die HÜ geschrieben wurde, krankheitsbedingt gefehlt hat, durfte die Leistung in ihrem Fall nicht bewertet werden.
Außerdem heißt es in der Schulordnung in Paragraf 50 zur Leistungsbeurteilung:
(2) Bei der Leistungsfeststellung und der Leistungsbeurteilung sind vielfältige mündliche, schriftliche und praktische Beiträge zu berücksichtigen. Alle zur Leistungsfeststellung herangezogenen Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt worden sein.
Fraglich wäre also zusätzlich, ob im Unterricht auch eine Arbeitsform durchgenommen wurde, die Ihre Tochter noch nicht üben konnte.
Mit besten Grüßen
Ihre LSV RLP