06.12.2024

Keine freie Wahl für den Schulbesuch

Frage von Familie Burkart aus Karlsruhe

Hallo!

Darf meine Tochter selbst entscheiden, welche Schule sie besuchen möchte?

In bisheriger Schule fühlt sich sie nicht wohl.

Antwort


Hallo,


in Rheinland-Pfalz dürfen minderjährige Schüler*innen Ihre Schule nicht allein wählen, aber ein Wechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:


Voraussetzungen:
 

  • Kapazität der Wunschschule: Es muss Platz geben.
  • Entfernung: Der Weg muss zumutbar sein (§ 93 SchulG).
  • Gründe: Mobbing, Unwohlsein oder pädagogische Bedürfnisse können den Wechsel erleichtern.


Vorgehen:
 

  1. Gespräch: Mit der aktuellen Schule und Wunschschule klären, ob ein Wechsel möglich ist.
  2. Antrag stellen: Schriftlich bei der Wunschschule oder Schulbehörde einreichen und Gründe darlegen.
  3. Entscheidung: Die Behörde prüft und entscheidet.


Beratung durch Schule oder Schulpsychologischen Dienst kann hilfreich sein.


Mit freundlichen Grüßen
Basis Ref LSV RLP