31.12.2024

Hausaufgabenüberprüfung

Frage von Eichfelder aus Worms

Hallo,
meine Frage ist, ob Hausaufgabenüberprüfungen als schriftliche Überprüfungen gelten, denn in meiner Schule werden sie nicht als schriftliche Überprüfungen behandelt, dh. wenn sie schriftliche Überprüfungen wären, würden sie gegen mehrere Absätze des § 52 verstoßen und ich gehe mal davon aus, dass meine Schule nicht gegen die Schlordnung verstößt.
Jedoch frage ich mich, warum eine Hausaufgabenüberprüfung nicht als schriftliche Überprüfung angesehen werden kann, da es ja eine schriftliche Abfrage ist, welche benotet wird. Und was wäre eine Hausaufgabenüberprüfung, wenn sie keine schriftliche Überprüfungen ist, dann für eine Art von Überprüfung? In § 51 (Hausaufgaben) steht nähmlich nichts genaueres.
Vielen Dank für die Antwort!
Liebe Grüße

Antwort


Guten Tag!

 

Gemäß § 51 der Schulordnung RLP dienen Hausaufgabenüberprüfungen der Kontrolle der häuslichen Arbeit und beziehen sich maximal auf die Hausaufgaben der letzten beiden Stunden. Sie sind auf 15 Minuten begrenzt und gelten nicht als schriftliche Überprüfungen (§ 52).

 

Unterschied:

 

• Hausaufgabenüberprüfungen (§ 51): Kürzer, flexibel und keine formalen Ankündigungen.

 

• Schriftliche Überprüfungen (§ 52): Länger (bis 30 Min.), umfassen Inhalte von bis zu 10 Stunden und sind an strengere Regeln gebunden.

 

Hausaufgabenüberprüfungen gelten daher als eigenständige Kategorie.

 

Mit freundlichen Grüßen
Basisref der LSV RLP