25.09.2012

Fahrt zur Sitzung

Frage von Christopher Kreutzer aus Oberkirn

Wie ist das mit der Fahrkostenregelung und wie lange dauert eine Sitzung, da mit Bus und Zug Bad Kreuznach nicht von jeden Ort erreichbar ist werden Benzinkosten auch übernommen wenn man gefahren wird?

Antwort

Hallo Christoph,

Fahrtkostenerstattung erhalten grundsätzlich alle gewählten VertreterInnen, die an Sitzungen des Gremiums teilnehmen, für das sie gewählt wurden.

Die LSV erstattet allerdings nur die günstigste Verbindung und legt Wert darauf, dass der ÖPNV genutzt wird, also Zug oder Bus. Wenn ein Ort nur per Auto zu erreichen ist, dann erstatten wir auch diese Fahrt. Die Kilometerpauschale beträgt 15 ct pro gefahrenem Kilometer plus 2 ct pro mitgefahrener, ebenfalls fahrtkostenberechtigter Person.

Heißt: Du kannst dich fahren lassen, erstattet bekommst du allerdings nur eine einfache Hin- und Rückfahrt; und wenn die Person, die dich fährt, nicht fahrtkostenberechtigt ist, dann auch nur 15ct/km.

Fahrtkostenformulare findest du auf der Homepage der LSV: FaKo-Antrag <www.lsvrlp.de/kontext/controllers/document.php/1155.28e.pdf>

Ich hoffe, ich konnte deine Frage beantworten. Wenn nicht, dann melde dich einfach noch einmal.

Beste Grüße

Charlet Flauaus
(Geschäftsführung LSV)