20.06.2018

Teilnahme an Gesamtkonferenz

Frage von Sarina Wolf aus Zweibrücken

Dürfen Schülersprecher, die ihr 10. Klasse Zeugnis haben, es aber noch keinen anderen Schülersprecher gibt, bei einer Gesamtkonferenz noch dabei sein?

Antwort


Hallo,


in der Schulwahlordnung § 28 heißt es hierzu zwar einerseits, dass "nach Ablauf der Amtszeit [...] die gewählten Schülerinnen und Schüler ihr jeweiliges Amt bis zur Neuwahl weiter[führen]". Allerdings folgt im nächsten Satz der Hinweis: "Gewählte Schülerinnen und Schüler scheiden aus ihrem Amt aus, wenn sie von ihrem Amt zurücktreten oder wenn sie nicht mehr der Gruppe angehören, die sie vertreten."


Bedeutet im Falle der 10.-Klässler*innen, dass wenn sie bereits ihr Entlasszeugnis erhalten haben und nicht mehr Mitglied der Schulgemeinschaft sind, sie auch das Amt der*des Schulsprechers*in und damit das Recht auf Teilnahme an der Gesamtkonferenz nicht mehr innehaben.


Ihr habt aber neben der*dem Schülersprecher*in ja sicher auch noch weitere Vertreter*innen in der Gesamtkonferenz, die die SV bis zur Wahl eines*r Nachfolgers*in repräsentieren können?!


Beste Grüße
Eure LSV