01.06.2010

Vermerk für SV-Arbeit auf Zeugnis & Fehlstunden

Frage von Cedric aus Bad Kreuznach

Hey! Ich hab irgendwo mal gehört/gelesen, dass die Ämter die man in der LSV und KrSV inne hat auf dem Zeugnis vermerkt werden müssen wenn der Schüli das will, also dass man ein Recht darauf hat. Außerdem meine ich mich zu errinern, dass die Unterrichtsstunden, die man für die SV-Arbeit verpasst nich als Fehlstunde (also auch nicht als Entschuldigte) auf dem Zeugnis stehen dürfen.

Stimmt das? Wenn ja gibts da irgendwelche tollen Paragraphen o.ä.?

Lg Cedric

Antwort

Lieber Cedric,

da erinnerst du dich richtig. Nachlesen kannst du deine gesamten Rechte unter anderem in der von der LSV Rheinland-Pfalz veröffentlichten Broschüre "Du hast Recht", die du auch auf der Homepage findest. Die Vorschrift zu deiner Frage ist die so genannte Verwaltungsvorschrift, unter 1.2: Freistellung der Schülervertreterinnen und Schülervertreter in der Schule und in der Ausbildungsstelle

1.2.1 Mitglieder der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler sollen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter im notwendigen Umfang für ihre Tätigkeit und für ihre Fortbildung für diese Aufgabe freigestellt werden.

1.2.2 Ihre Freistellung von betrieblicher Tätigkeit zur Teilnahme an Schulveranstaltungen der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler erfolgt nach den mit den zuständigen Stellen getroffenen Vereinbarungen und beträgt je Schuljahr bis zu 5 Arbeitstage.
(Anmerkung: Dieser Abschnitt gilt nur für SV-Aktive an Berufsbildenden Schulen.)

Es ist sinnvoll bei Fehlzeiten, die durch SV-Tätigkeiten entstanden sind, vorher Absprachen mit den jeweiligen LehrerInnen zu treffen.

Weiter heißt es in 1.3.1 der selben Vorschrift: "Wegen einer Tätigkeit als
Vertretung für Schülerinnen und Schüler entschuldigte Fehlzeiten im Unterricht werden im Zeugnis nicht vermerkt."

Ich hoffe, dir mit der Antwort geholfen zu haben, wenn du noch Fragen haben solltest, melde dich doch einfach,

Liebe Grüße
Niklas
(Bundesdelegierter für die LandesSchülerInnenVertretung Rheinland-Pfalz)