SV-Tipp 6

F wie "Fehlstunden"

Die ein oder andere SchülerInnenvertreterin wird genau solche Fragen schon gehört haben: „Kann der mich morgen einfach nachschreiben lassen, wenn ich nicht da war?“, „Kann ich sitzen bleiben, weil ich so viele Fehl­stunden habe?“, „Krieg ich auch für die SV-Sitzung frei?“… Wir versuchen, einen kleinen Überblick über das Fehlstunden-Wirrwarr zu geben, aber Vorsicht: Jede Schule hat auch individuelle Regeln, die sie euch mitteilen muss. Die dürfen den Gesetzen nicht widersprechen, können sie aber ergänzen.


Fehlen fürs Engagement

Im Rahmen der SV-Arbeit haben viele Schülerinnen und Schüler Fehlstunden, weil sie eine Sitzung oder ein Treffen haben, die Fastnachtsfeier vorbereiten oder in einer Sprechstunde für andere da sind. Das ist auch in der Verwaltungsvorschrift über SVen (Verwaltungsvorschrift: „Aufgaben, Wahl und Verfahrensweise der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler“) so geregelt, denn da steht unter 1.2.1.: „Mitglieder der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler sollen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter im notwendigen Umfang für ihre Tätigkeit und für ihre Fortbildung für diese Aufgabe freigestellt werden.“ Das heißt: Fehlen dürfen die, die in der SV (oder der LSV, der Kreis- oder Stadt-SV) engagiert sind – aber nur mit Erlaubnis der Schulleitung. Ihr riskiert am wenigsten Stress, wenn ihr euch so oft es geht mit euren KlassenlehrerInnen oder gar der Schulleitung im Vorfeld absprecht. Auch an der KlassensprecherInnenversammlung (KSV) dürfen alle KlassensprecherInnen natürlich teilnehmen und werden dafür beurlaubt. Deswegen sollte der Termin auch immer auf einem Zeitpunkt liegen, an dem keine Kursarbeit geschrieben wird. Wenn beispielsweise eine Schülerin zur KSV kommen möchte, die nicht Delegierte ist, muss sie vorher den Lehrer fragen, den sie in der Stunde hat. Wichtig ist auch: Wegen eurer SV-Arbeit dürft ihr laut Verwaltungsvorschrift, Punkt 1.3.1., nicht benachteiligt werden (das ist erst mal sehr dehnbar), und die Fehlstunden dürfen z.B. nicht auf dem Zeugnis erscheinen.


Fehlen, wenn’s heiß wird

Aber nicht nur für SV-Arbeit wird gerne mal eine Stunde verpasst. Auch wenn gerade abgefragt und getestet wird, bleiben die meisten lieber zu Hause. Dabei darf das natürlich nicht allen unterstellt werden, schließlich werden Schülis auch am Klassenarbeitstag manchmal wirklich krank. Wenn ihr eine „ausreichende Entschuldigung“, so steht es in der Schulordnung im § 49, aufweisen könnt, dann ist das auch gar kein Problem, im Gegenteil. Die Lehrerin darf den Schüler nur nachschreiben lassen, wenn sie sonst Schwierigkeiten hat, die Note auszurechnen – das dürfte bei HÜs nicht immer der Fall sein. Wenn ihr keine Entschuldigung habt (aber auch nur dann), dann ist das natürlich was anderes. Dann könnt ihr auch ganz hart ein „ungenügend“ bekommen.


Fehlen bei den „Großen“

In der Oberstufe gibt es nicht nur super-spannende Fehlstundenlisten, sondern noch die ein oder andere Extrawurst. Die Kursarbeiten sind immer ein heikles Thema, und oft herrscht Unsicherheit, wie das mit dem Nachschreiben läuft. Was nicht geht, sind LehrerInnen, die meinen, sie könnten euch am Tag nach der versäumten Arbeit nachschreiben lassen. Wenn ihr fehlt, müsst ihr einen neuen Termin bekommen und ein Termin muss nun mal eine Woche vorher angekündigt sein (siehe § 52 (8) SchulO). So viel Zeit bleibt euch also. Ein weiterer Stress ist das „nicht anerkennen“ von Kursen, das betrifft aber eher die Profi-Fehler. Wenn ihr nämlich zum Beispiel ein halbes Jahr nicht in Sport kommt, dann könnt ihr den Kurs von der Kurslehrerkonferenz „aberkannt“ bekommen – und kriegt dann einfach null Punkte. Das darf natürlich nicht gemacht werden, wenn die Fehlstunden im Rahmen eurer SV-Arbeit entstanden sind.