SV-Tipp 10

J wie "Jugendschutz"

Bei vielen SV-Veranstaltungen, wie beispielsweise einer Disco oder Kinoabenden, muss auf den Jugendschutz geachtet werden. Im folgenden SV-Tipp möchten wir euch die wichtigsten Regelungen für den Jugendschutz an eurer Schule erläutern.


Wie/Was/Warum Jugendschutzgesetz?

Im Jugendschutzgesetz werden das „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ und das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte“ in einem Gesetz zusammengefasst. Das damit neu entstandene Gesetz soll die Jugendlichen in der Öffentlichkeit besonders schützen. Gemacht wurde das Gesetz im Übrigen vom Bund. Das bedeutet, dass es nicht nur in Rheinland-Pfalz gilt, sondern in allen Bundesländern gleichermaßen. Spezifisch für Rheinland-Pfalz sind jedoch die Vorschriften in der Schulordnung, die beispielsweise den Konsum von Alkohol betreffen.


Worauf ist bei einer SV-Party zu achten

Wenn ihr mit eurer SV abends eine Disco, Party o.ä. veranstaltet, müsst ihr auf die Einhaltung des Jugendschutzes achten. Bei der Planung, besonders aber natürlich abends am Einlass, solltet ihr unbedingt das Alter eurer Gäste im Auge behalten. So dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur bis 22 Uhr, Jugendliche unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr bleiben. Am einfachsten funktioniert es, wenn ihr verschiedenfarbige Bänder als „Eintrittskarten“ benutzt. Neben diesen Dingen müsst ihr natürlich auch auf den Konsum von Alkohol achten. Dieser ist bei schulischen Veranstaltungen allgemein verboten. Hier ist allerdings nicht das Jugendschutzgesetz maßgebend (das würde beispielsweise einer 17-Jährigen den Konsum von Bier ja erlauben), sondern die rheinland-pfälzische Schulordnung. Allerdings gibt es hier, wie bei ganz vielen anderen Gesetzen auch, eine Ausnahme: Der Schulleiter darf im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat und der SV den Schülerinnen und Schülern über 18 Jahren den Konsum von alkoholischen Getränken erlauben.


Und bei einem SV-Kinoabend?

Auch bei einem Kinoabend müsst ihr natürlich auf oben genannte Zeiten achten. Wie wäre es, den Kinoabend in einen Kinonachmittag umzuwandeln? So könnten alle SchülerInnen bis zum Ende an der Veranstaltung teilnehmen. Bei dem Film müsst ihr auf die Altersbeschränkung achten. Am besten schaut ihr einen Film ohne Altersbeschränkung.


Schulveranstaltung oder nicht

Die meisten Veranstaltungen, die ihr so macht, werden im Übrigen Schulveranstaltungen sein.
Diesen Veranstaltungen muss die Schulleitung zustimmen. Die Zustimmung kann sie euch nur ausschlagen, wenn die Veranstaltung mit besonderer Gefahr für die Schülerinnen und Schüler verbunden ist oder wenn sie geeignet ist, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu gefährden.

P.S.: Im „Lichtblick 01/2010“ (der Zeitung der LandesschülerInnenvertretung) findet ihr übrigens einen Artikel zum Thema Agismus (Diskriminierung aufgrund von Alter), der sich unter anderem kritisch mit dem Jugendschutz auseinandersetzt.

Das aktuelle Jugendschutzgesetz im Wortlaut fin­det ihr auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums.